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Kreditwürdigkeit bei Freiberuflern

Ähnlich wie den Selbstständigen ergeht es auch vielen Freiberuflern, wenn sie zur Bank gehen, um einen Kredit zu beantragen. Auch sie können in der Regel kein festes Einkommen nachweisen und werden, trotzdem sie oft in angesehenen Berufen tätig sind, allein deswegen diskriminiert. Im Gegensatz zu den Selbstständigen, die ein Gewerbe für ihre ausgeübte Tätigkeit anmelden müssen, brauchen die Freiberufler die in solchen Berufen wie Steuerberater, Architekten, Anwälte, Journalisten, oder als Ingenieure und Ärzte arbeiten, keinen Gewerbeschein.

Sie zahlen keine Gewerbesteuern, sehr wohl aber Einkommenssteuern und können auch darüber einen Nachweis erbringen. Es ist schwer zu schätzen, aber in Deutschland gibt es mit Sicherheit gut eine Million Menschen, die ihren Lebensunterhalt als Freiberufler verdienen und einem hohen Prozentsatz von ihnen geht es wirtschaftlich ausgesprochen gut. Manch ein Beamter träumt von dem Einkommen, dass ein Freiberufler mit Erfolg in seiner Tätigkeit jeden Monat oder im Jahr verdienen kann.

Dennoch sind auch Freiberufler hin und wieder darauf angewiesen einen Kredit aufzunehmen, wenn sie sich beispielsweise den neuen Porsche oder BMW finanzieren wollen oder sich andere Luxusgüter auf Kredit kaufen möchten. Die Banken stufen die Freiberufler aber trotzdem aufgrund ihres unregelmäßigen Einkommens als risikobehaftet ein und verlangen bei der Kreditvergabe dann zusätzliche Sicherheiten.

Mittlerweile haben einige Banken den Trend der Zeit erkannt und bieten in ihrem Produktportfolio speziell den Kredit für Freiberufler an, die dann, um diesen Kredit zu bekommen einiges an Unterlagen beibringen müssen. Nur aufgrund dessen, das jemand Architekt oder Anwalt ist, vergibt die Bank den Kredit nicht. Meistens wird verlangt, dass der Kreditsuchende schon seit mindestens drei Jahren freiberuflich tätig sein muss, er sollte der Bank eine Vermögensaufstellung geben, eine BWA und eventuell aktuelle Kontoauszüge der letzten Monate, um das angegebene Einkommen nachzuweisen. Wie sich unschwer erkennen lässt, ist das für den Freiberufler ein aufwändiges Prozedere und er muss sich vor der Bank ziemlich "nackig" machen, damit dann letzten Endes 20.000 oder 50.000 Euro Kredit gewährt werden.

In vielen Fällen ist es ähnlich wie beim Selbstständigen am günstigsten und mit dem wenigsten Aufwand verbunden, wenn der Freiberufler den Kredit direkt bei seiner Hausbank beantragt, wo er schon länger persönlich bekannt ist. Hier hat man Einblick in seine geschäftlichen Vorgänge und einen guten Überblick über die Einnahmen-Ausgabensituation. Einige Freiberufler neigen dazu, wie andere Kreditnehmer natürlich auch, ständig über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu leben. Stellt die Bank im Zusammenhang mit der Überprüfung der Kreditwürdigkeit fest, dass dies der Fall ist, wird auch ein Zahnarzt oder Schönheitschirurg heutzutage keinen Kredit bekommen, ohne entsprechende Sicherheiten zu stellen.

Die Prüfung eines Kreditantrags von einem Freiberufler ist zeitintensiver als bei einem Angestellten und einen Kredit mit Sofortzusage wird er nicht bekommen, aber er hat im Vergleich zu einem Selbstständigen in der Gastronomie oder im Handel deutlich bessere Chancen auch ohne den Nachweis eines regelmäßigen Einkommens, den gewünschten Kredit zu bekommen. Sicher ist für den Laien schwer nachzuvollziehen, warum der Anwalt oder der Notar nicht ausreichend kreditwürdig ist. Das hat aber viel mit den neuen Regelungen in den Basel-II-Richtlinien zu tun. Ungeachtet dessen, welchen Beruf jemand ausübt, wirkt die Tatsache, dass er kein regelmäßiges Einkommen in Form eines Gehalts nachweisen kann, negativ auf seine Kreditwürdigkeit.

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